Im Yoga Raum gilt ein Hygiene-Konzept:
Welche Gegebenheiten und Änderungen finde ich vor:
# Für gute Raumbelüftung wird gesorgt
# Eine gründliche Desinfektion der Türklinken, Toiletten, Wasserhähne, Handwaschbecken wird durchgeführt
# Die Teilnehmerzahl ist im Raum begrenzt, zwischen den Yogamatten und Praktizierenden wird ein Abstand von 1,5 Meter eingehalten
# Eine Ausgabe von Getränken ist leider nicht möglich!
# Kursteilnehmer üben auf eigenen Yogamatten!
Was habe ich als Teilnehmer zu beachten:
! Bitte nicht teilnehmen wenn Erkältungs- oder Grippesymptome vorhanden sind - der Körper zeigt Signale!
! Hände sind am Eingang zu desinfizieren, oder gründlich zu waschen
! Bitte den Abstand von 1,5 Metern auch beim Eintreten und beim Verlassen des Raumes und innerhalb der Räumlichkeiten einhalten.
! Eigene Yogamatte mitbringen!
! Kissen, Decken, Unterlagen, Klötze, Getränke… bei Bedarf selbst mitbringen
! Ich bitte alle Teilnehmer und Besucher die Maßnahmen zu akzeptieren und respektvoll damit umzugehen!
! Jeder hat seine "Yogabase" - fremde Matten dürfen nicht betreten werden!
Zentrale Prüfstelle Prävention
Kurszuschüsse gesetzlicher Krankenkassen
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen erstatten im Rahmen der Prävention nach § 20 Abs. 1 SGB V zwischen 75 % und 100 % der Kursgebühren auf Antrag bei 80 % Teilnahme.
Auf Wunsch erhalten Sie am Ende des Hatha Yogakurses gegen eine Bearbeitungsgebühr von 3,50 Euro eine Teilnahmebescheinigung, die Sie bei ihrer Krankenkasse einreichen können.
Sind Sie bei einer privaten Krankenversicherung versichert, schauen Sie bitte in ihrem Versicherungsvertrag nach oder erkundigen Sie sich, ob ihre Krankenkasse eine Bezuschussung übernimmt. Dieses ist von ihrem Leistungskatalog abhängig, den Sie mit ihrer privaten Krankenversicherung vereinbart haben.
Die Bezuschussung der Kursgebühren ist von verschiedenen Parametern abhängig, die je nach Krankenkasse unterschiedlich sein können, aber im wesentlichen folgende Punkte beinhalten:
Die Kursgebühren müssen von Ihnen vor Antragsstellung bezahlt werden.
Eine direkte Abrechnung meinerseits mit den Krankenkassen ist nicht möglich.
Eine Erstattung wird meistens für ein bis drei Kurse im Jahr gewährt, im Rahmen des jeweiligen Krankenkassenleistung! Informieren sie sich bitte bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse!
Die Bezuschussung beträgt in der Regel 75 % bis 100 % der Kursgebühren.
Sie müssen je nach Krankenkasse an 75 % bis 80 % der angebotenen Kursstunden teilgenommen haben. Auch wenn Sie die Kursgebühren bezahlt haben, aber an den Kursen nicht (regelmäßig) teilgenommen haben, erhalten Sie keine Erstattung. Können Sie an einzelnen Kursstunden krankheitsbedingt nicht teilnehmen, sollten Sie der Teilnahmebescheinigung eine Kopie der Krankmeldung beilegen.
Bei allen gesetzlichen Krankenkassen sind/ werden meine Kurse im Rahmen der Prävention anerkannt.
Die Bezuschussung ist keine gesetzliche Kassenleistung, wie beim Arzt!
Vorgenannte Informationen sind unverbindlich. Wenn es für Sie wichtig ist, eine Erstattung von Ihrer Krankenkasse zu erhalten, dann erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Sachbearbeiter bei Ihrer Krankenkasse!
Ihre Gesundheit liegt mir am Herzen und in Ihren Händen...!
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